

Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV)
Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV)
Das Seminar auf einen Blick:
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* Preis zzgl. MwSt.
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Was erwartet Sie?
- Alles, was Sie wissen müssen, auf einen Blick -
Am 22.06.2021 wurde durch die Schiedsstelle Spitzenverband Bund der Krankenkassen und Deutsche Krankenhausgesellschaft die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) festgesetzt. Mit dem Abschluss dieses zuletzt auf der Ebene der Selbstverwaltung gescheiterten Vereinbarungsverfahrens liegt für das kommende Jahr 2022 nunmehr für alle Beteiligten eine verbindliche Regelung für den Umgang mit den Einzelfallprüfungen nach § 275c SGB V vor.
Viele der neuen Regelungen bringen für die Akteure sowohl auf Seiten der Krankenhäuser als auch auf Seiten der Kostenträger neue Herausforderung mit sich, welchen nur durch eine entsprechende Anpassung interner Strukturen und vor allem Prozesse zu begegnen sein wird.
Das jetzt festgesetzte Aufrechnungsverbot der Krankenkassen und das Rechnungskorrekturverbot für Krankenhäuser werden dabei neben den neuen Fristenregelungen und dem höchst aufwändigen notwendigen Erörterungsverfahren vor sozialgerichtlicher Klage vordergründig für alle Beteiligten sein.
Methoden:
- Praxisorientierte 1,5 stündige Online-Schulung mit Darstellung der Inhalte der neuen PrüfvV und Diskussionen über die Plattform „ZOOM“
- Es besteht während und nach der Folienpräsentation ausreichend Zeit für Fragen der Teilnehmer und zur Diskussion der Schulungsinhalte
Erforderliche Kenntnisse:
- Grundkenntnisse in der stationären Abrechnung und Fallprüfung
Enthaltene Leistungen:
- Teilnahme an der Online-Schulung
- Die Vortragsfolien werden Ihnen zusammen mit den Zugangsdaten als PDF-Datei am Vortag der Schulung zum Download zur Verfügung gestellt werden.
- Vorstellung der neuen Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), z. B.
- Fristen in der stationären Abrechnungsprüfung
- Risiken der neuen PrüfvV (Fristenregelung, Erörterungsverfahren u. v. m.)
- Aufrechnungsverbot der Krankenkassen, das Rechnungskorrekturverbot für Krankenhäuser
Das Webseminar „Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV)“ ist ein Online-Seminar zur Vermittlung von Basis- und Expertenwissen im Zusammenhang mit den ab dem 1. Januar 2022 gültigen Regelungen zur Einzelfallprüfung. Die Themenauswahl fokussiert sich auf die kommenden Regelungen und die daraus resultierenden Erfordernisse in Medizincontrolling und Abrechnung.
Sowohl Neueinsteiger als auch Erfahrene werden von den Webseminarinhalten für ihren täglichen Berufsalltag profitieren, wobei Grundkenntnisse vorausgesetzt werden. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Diskussion mit den Teilnehmern. Das Webseminar bietet hierzu den entsprechenden Rahmen, um sowohl von den Erfahrungen der Referenten als auch der der übrigen Teilnehmer zu profitieren.
Die Teilnehmer sollen Sicherheit in der DRG-Dokumentation und der Kodierung von Fallkonstellationen der Kardiologie erlangen. Dabei wird auch auf Grauzonen der Kodierung und unterschiedliche Interpretationen der Kodierrichtlinien zwischen Fachgesellschaften und dem Medizinischen Dienst eingegangen.
Für wen ist das Webseminar geeignet?
Der Kurs eignet sich vorwiegend für folgende Teilnehmer:
- Mitarbeiter aus dem Medizincontrolling und der stationären Abrechnung
- Kodierfachkräfte
- Ärzte, vor allem DRG-Beauftragte
- Mitarbeiter von Krankenkassen
Sie haben Interesse und sind sich nicht sicher, ob dies das richtige Webseminar für Sie ist? Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular und wir beraten Sie gern!
Geschäftsführer der Franz und Wenke GmbH
Mitglied DRG-Research-Group
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